Wie viel Schutz ist Schutz genug?
Mein Beitrag in der Zeitschrift Wohneigentümer des HEV Region Winterthur
Weil sich in den letzten Jahrzehnten grosse Überschwemmungen häuften, wurde der Bund aktiv. So beschränkt er sich beim Hochwasserschutz nicht mehr nur auf Schutzbauten, sondern greift auf raumplanerische Massnahmen zurück. Die Kantone sind verpflichtet, Gefahrenkarten zu erstellen und diese in der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Die Frage sei erlaubt, ob der geringe zusätzliche Schutz den Aufwand und die Bevormundung der Gemeinden rechtfertigt.
15.06.2016 | Kategorie: Energie, Umwelt , Staatswesen, Gemeinden , Eigentum , Medien - Print